Preisverleihungen

Zweck des Preises

Mit dem Heinrich-Pera-Preis sollen Menschen geehrt werden, die sich im Geiste Heinrich Peras in besonderer Weise um die Förderung des Hospiz- und Palliativgedankens und dessen Entwicklung, Stärkung und Verankerung im Bewusstsein der Gesellschaft verdient gemacht haben oder Ideengeber eines Projektes in der Hospiz- und Palliativarbeit sind.

Diese Auszeichnung beinhaltet die wegweisende gesellschaftliche Aussage, den Hospiz- und Palliativgedanken als gemeinsame Aufgabe zu sehen und Engagement dafür zu zeigen.Dafür hat sich Hospizgründer Heinrich Pera unermüdlich eingesetzt. Die zu Ehren von Heinrich Pera gestaltete Medaille wird jährlich durch die Partner des Hospiz- und Palliativzentrums verliehen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich selbst bewerben oder von Dritten nominiert werden.

Der Bewerbung müssen Informationen beigefügt werden, die für die Verleihung der Medaille sprechen.

Der Einsendeschluss ist der 31. Januar eines Jahres.

Mit der Teilnahme zur Bewerbung erklären sich die Kandidatinnen und Kandidaten bereit, im Falle einer Preisträger-Nominierung, bei der öffentlichen Preisverleihung teilzunehmen und Ihr Einverständnis zur Namensnennung und zu Bild- und Tonaufnahmen während der Preisverleihung zu geben.

Zudem gestatten die Preisträger dem Hospiz- und Palliativzentrum Heinrich Pera die Abbildungen ihrer eingereichten Arbeiten zu veröffentlichen.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online

Ausschreibung und Vergabe

Die Ausschreibung und Vergabe des Heinrich-Pera-Preises erfolgt im jährlichen Turnus.

Die Auszeichnung kann in folgenden Unterkategorien vergeben werden:

  • Lebenswerk
  • Ehrenamt
  • Strukturen/ Organisation/ Verwaltung
  • Kultur-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Projekt

Nach der Entscheidung durch die Vergabejury bis spätestens zum 15. März, erfolgt die Bekanntgabe des Preisträgers im Vorfeld. Die Jury ist darin frei auch keinen Preis zu vergeben bzw. auf eine Rangfolge der Preise zu verzichten.

Grundsätzlich ist für den Heinrich-Pera-Preis keine Dotierung vorgesehen. Abweichungen sind möglich, z. B. zur Förderung der Fertigstellung einer wissenschaftlichen Arbeit oder zur Förderung für den Anstoß, die Umsetzung oder Weiterführung eines Projektes.

Die Vergabejury setzt sich aus den drei Netzwerkpartnern sowie einem beratenden Mitglied des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e. V. (DHPV) zusammen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten haben keinen Anspruch auf die Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen von Sichtungsausschuss oder Vergabejury zu den Bewerbungsunterlagen und den Wettbewerbsarbeiten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die offizielle Verleihung des Heinrich-Pera-Preises findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung anlässlich des Welthospiztages im Oktober statt. Mit einer Laudatio begründet die Jury die Preisvergabe. Die Begründung ist Teil der Vergabeurkunde. Bei der Verleihung ist der Preisträger anwesend und präsentiert gegebenenfalls sein Projekt mit einem kurzen Vortrag.